Omnibus-Paket für Chemikalien: Bürokratieabbau und Wettbewerbsstärkung

Anfang Juli 2025 hat die Europäische Kommission das sechste sogenannte Omnibus-Paket für Chemikalien vorgestellt. Ziel des Pakets ist es, bestimmte EU-Vorschriften im Chemikalienbereich zu vereinfachen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen (Chemie-)Industrie zu stärken.

Konkret umfasst das Paket Änderungen an der CLP-Verordnung (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien), der Kosmetikverordnung sowie der Düngemittelverordnung. Es sollen unter anderem die Kennzeichnungsregeln für gefährliche Stoffe vereinfacht, die Anforderungen an kosmetische Produkte klarer gefasst und die Registrierung von EU-Düngemitteln erleichtert werden.

Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenderen Aktionsplans zur Modernisierung der Chemiebranche, der auch Investitionen in Innovation, Nachhaltigkeit und Dekarbonisierung fördern soll. Laut Kommission könnten die Vereinfachungen der Gesetzgebung der Industrie jährlich Einsparungen von über 360 Millionen Euro bringen.

Details zum Omnibus-Paket

Bei den geplanten CLP-Änderungen sollen Bestimmungen der Ende 2024 veröffentlichten CLP-Revision (Verordnung (EU) 2024/2865) wieder zurückgenommen beziehungsweise angepasst werden werden; konkret

  • Formatierung der Kennzeichnung: Vorgaben zur Schriftgröße und zur Gestaltung des Etiketts sollen vereinfacht oder gestrichen werden.
  • Fristen für Kennzeichnungsänderungen: Die 6-monatige First, um neue oder geänderte Einstufungen auf Etiketten umzusetzen, wurde wieder gestrichen. Damit soll Unternhmen wieder mehr Flexibilität bei der anpassung eingeräumt werden.
  • Anpassungen bei Werbung und Fernabsatz: Die neu eingeführten Kennzeichnungspflichten in der Werbung und im Onlinehandel sollen überarbeitet  und wieder vereinfacht werden, und vor allem für Chemikalien, die für sie Allgemeinheit bestimmt sind, gelten. 
  • Verlängerung von Übergangsfristen: Die Anwendung bestimmter Übergangsfristen soll zeitlich gestreckt werden, um Unternehmen mehr Planungssicherheit zu geben.

Zusätzlich zu den Inhlatlichen Änderungen wurde für diese Änderungen auch ein "Stop-the-Clock"-Vorschlag vorgelegt. Wichtig ist, dass dieser so rasch als möglich beschlossen und im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird, um den unternehmen die notwendige Planungssicherheit zu geben.

 

Die vorgeschlagenen Änderungen zielen vor allem auf den Umgang mit CMR-Stoffen (karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch) ab. Der Fokus liegt dabei auf Rechtssicherheit und Erleichterungen für Unternehmen und Behörden und gleichzeitiger Beibehaltung des hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit.

  • Einführung klarer Regelungen für die Sicherheitsbewertung durch den wissenschaftlichen Ausschuss (SCCS) nach erfolgter harmonisierter CMR-Einstufung
  • Klarstellungen bei den Ausnahmeregelungen für CMR-Stoffe der Kategorie 1, wenn diese durch den SCCS als sicher bewertet werden
  • Regelungen für die Bewertung von Naturstoffen, mit als CMR-eingstufften Komponenten

Außerdem soll das Prozedere für die Bewertung von Farbstoffen, Konservierungsmittel und UV-Filtern konkretisiert werde und die Vorabnotifikation von Nanomaterilaien gestrichen werden.

Die geplanten Änderungen der Düngemittelverordnung  zielen ebenfalls darauf abden bürokratischen Aufwand zu reduzieren, aber das hohe Sicherheitsniveaus beizubehalten.

  • Anpassung der Datenanforderungen an die Anforderungen der REACH-Verordnung mit entsprechenden Kostenersparnissen
  • Vereinfachte Bewertung von Mikroorganismen
  • Erhöhung der Flexibilität bei der digitalen Kennzeichnung.

Unsere Position

Als Fachverband begrüßen wir dieses Paket als wichtigen Schritt zur Entlastung der Unternehmen von übermäßiger Bürokratie. Wir betonen aber, dass weitere solche Maßnahmen - insbesondere im europäischen Umweltrecht dringend notwendig sind, um die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber globalen Märkten zu sichern und gleichzeitig den Übergang zu einer nachhaltigen, zirkulären Wirtschaft zu unterstützen.

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Christian Gründling

Portrait Christian Gründling von Marko Kovic