Wasserstoff-Ziele für die Industrie gemäß RED III

Die im Rahmen des Fit-for-55-Pakets überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive (EU) 2023/2413 (RED III)) erhöht das bis 2030 zu erreichende, verbindliche Gesamtziel der Union für Energie aus erneuerbaren Quellen auf 42,5 %. Zusätzlich wird eine Reihe von indikativen und verbindlichen Sektorzielen eingeführt, u.a. für den Einsatz von RFNBO (renewable fuels of non-biological origin) in der Industrie. 

Die EU-Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass der Beitrag von RFNBO in der Industrie 

  • min. 42 % (bis 2030) bzw.
  • min. 60 % (bis 2035)

des für energetische und nicht-energetische Zwecke genutzten Wasserstoffs beträgt.

Ziel des Fachverbandes ist es eine wettbewerbsfähige Transformation der chemischen Industrie zu ermöglichen. Wasserstoff kann ein wesentliches Werkzeug zur Defossilisierung der chemischen Industrie in Österreich darstellen, wenn der entsprechende Rahmen (rechtlich, wirtschaftlich, Infrastruktur) geschaffen wird. Unrealistische Vorgaben im Hinblick auf Kosten, Zeithorizont und verfügbaren Mengen können sich – zu einem bereits wirtschaftlich herausfordernden Zeitpunkt – extrem negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts auswirken.

Unsere Position

Lesen Sie dazu die detaillierte Position der WKO.

Download Positionspapier