goldenes Symbol der Kreislaufwirtschaft auf einem verschwommenen industriellen Hintergrund
Kreislaufwirtschaft - Abfall

Die EU-Verpackungsverordnung: Ein wichtiger Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft

Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) will die Europäische Kommission die Kreislaufwirtschaft in Europa entscheidend voranbringen. Ziel ist es, Verpackungsabfälle deutlich zu reduzieren und Ressourcen effizienter zu nutzen. Dafür setzt die Verordnung auf verbindliche Vorgaben zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen, zum Einsatz von Sekundärrohstoffen sowie auf konkrete Mehrwegquoten.

Am 11. Februar 2025 ist die PPWR in Kraft getreten. Ein wesentlicher Unterschied zur bisherigen Regelung: Es handelt sich nun um eine Verordnung – und nicht mehr um eine Richtlinie. Das bedeutet: Die Vorgaben gelten direkt in allen EU-Mitgliedstaaten und müssen nicht mehr in nationales Recht übertragen werden. Dies schafft einheitliche Rahmenbedingungen für Unternehmen und Verbraucher:innen im gesamten Binnenmarkt – etwa bei der Kennzeichnung von Verpackungen, die bisher unterschiedlich geregelt war.

Ein zentraler Bestandteil der Verordnung ist die verbindliche Recyclingfähigkeit:

  • Ab 2030 müssen alle Verpackungen recyclinggerecht gestaltet sein.
  • Ab 2035 muss darüber hinaus nachgewiesen werden, dass die Verpackungsabfälle auch tatsächlich stofflich verwertet werden.


Damit erfolgt ein wichtiger Schritt von der rein theoretischen Recyclingfähigkeit zur realen Kreislaufführung von Verpackungen.

Besonders im Kunststoffbereich ergeben sich dadurch neue Chancen: Durch verpflichtende Rezyklatquoten für Kunststoffverpackungen entsteht ein verlässlicher Markt für Sekundärrohstoffe. Das schafft Planungssicherheit für Unternehmen und ermöglicht Investitionen in moderne Recyclingtechnologien.

Zusätzlich enthält die PPWR weitere Vorgaben:

  • Verbot bestimmter Verpackungsarten, etwa sogenannter „Mogelverpackungen“
  • Regelungen zum Einsatz von Chemikalien in Verpackungen
  • Verbindliche Mehrwegquoten für bestimmte Produktgruppen


Die chemische Industrie begrüßt das Ziel der Verordnung, Kreislaufwirtschaft europaweit zu stärken. Wichtig bleibt jedoch, dass die Umsetzung technologisch offen, wissenschaftlich fundiert und praxisnah erfolgt.

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