Richtlinie bringt Entlastungen bei Nachhaltigkeitsberichten und Sorgfaltspflichten

Die Ausgestaltung von Detailregelungen auf europäischer Ebene und nationale Umsetzung der Mitgliedsstaaten sind nun entscheidend.

Mit der Veröffentlichung des Omnibus I-Vereinfachungspakets im EU-Amtsblatt (Richtlinie (EU) 2026/470) ist ein wesentlicher Schritt zur Reform der europäischen Nachhaltigkeitsberichts- und Sorgfaltspflichten abgeschlossen.

Der Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs (FCIO) bewertet den erzielten Kompromiss als positiv, der künftig mehr Praxistauglichkeit, Rechtssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit ermöglichen soll. Mit den Änderungen hat man auf die Belastung vieler Unternehmen durch zu komplexe Vorgaben reagiert und setzt verstärkt auf verhältnismäßige Berichts- und Sorgfaltspflichten. Positiv hervorzuheben ist, dass eine übermäßige Weitergabe von Pflichten entlang der Lieferkette deutlich begrenzt wurde. Damit wird vermieden, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen unverhältnismäßig belastet werden.

Nun beginnt die Phase der Ausgestaltung von Detailregelungen in delegierten EU-Rechtsakten und EU-Leitlinien sowie die nationale Umsetzung in den Mitgliedsstaaten, die entscheidend dafür sein werden, wie wirkungsvoll und ausgewogen die neuen Regeln in der Praxis tatsächlich greifen.

Spielräume sind sinnvoll zu nutzen und zusätzliche nationale Verschärfungen zu vermeiden. Nur so können Unternehmen langfristig erfolgreich und nachhaltig agieren.

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Dr. Dominique Schröder