Neuerungen bei der Einstufung und Kennzeichnung nach der CLP-Verordnung

Mehr als 300 Teilnehmer verfolgten live das vom Fachverband der Chemischen Industrie gemeinsam mit der umweltpolitischen Abteilung der WKÖ organisierte Webinar zu den Neuerungen bei der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien: Bereits im Jahr 2023 wurden mit der delegierten Verordnung (EU) 2023/707 neue EU-Gefahrenklassen für endokrine Disruptoren und persistente Chemikalien im europäischen Chemikalienrecht eingeführt. Marko Sušnik erläuterte ausführlich die Anforderungen.
Zusätzlich wurden kürzlich auch weitere Änderungen der CLP-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Diese aktuelle Novelle tritt formal am 10. Dezember 2024 in Kraft und bringt Neuerungen, beispielsweise bei der Kennzeichnung und den Werbebestimmungen, mit sich. Außerdem solle es spezielle Regelungen für wiederbefüllbare Systeme geben, die neuen Gefahrenklassen werden bei der harmonisierten Einstufung prioritär betrachtet und das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis soll optimiert werden. Christian Gründling präsentierte die Kernelemente dieser CLP-Revision.
Die Aufzeichnung der Vorträge des Webinars ist auf der WKO-Webseite oder YouTube verfügbar.
