Mit dem Omnibus I Paket hat die Europäische Kommission einen ersten Schritt zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate sustainability reporting directive, CSRD, Taxonomie) und der Sorgfaltspflichten (Corporate sustainability due diligence directive, CS3D) der Unternehmen gesetzt.
Nach dem Gesetzgebungsprozess wurden die Änderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten im EU-Amtsblatt kundgemacht (Richtlinie (EU) 2026/470).
Die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen und der Umfang der Berichterstattung wurden reduziert, um insbesonders kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten. Mit einem Vorschlag zu einem Standard zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung soll die Weitergabe von Berichtspflichten entlang der Lieferkette – der sogenannte Trickle-down-Effekt - eingedämmt werden.
Wesentliche Forderungen der chemischen Industrie wurden hiermit aufgegriffen – ein begrüßenswerter Ansatz, aber nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es bedarf eines entschlossenen Handelns aller Beteiligten für praxistaugliche Vorgaben, um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen nachhaltig zu sichern.
