Die Dauer von Genehmigungsverfahren für Betriebsanlagen hat sich im Vergleich zu den 90er Jahren bereits deutlich reduziert. Es ist jedoch weiteres Beschleunigungspotential gegeben, das zur Investitionsbelebung dringend auszuschöpfen ist. Zügige Genehmigungsverfahren sind ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor.
In diesem Sinne benötigen auch die UVP-Verfahren deutliche Beschleunigungsimpulse, deren Dauern trotz vieler Verbesserungen immer noch weit über den gesetzlichen Fristen gelegen sind. In jedem Fall ist aber eine ausreichende Ausstattung der Behörden mit Personal und Sachverständigen eine wichtige Voraussetzung.
Umsetzung der EU-Industrieemissions-Richtlinie
Die neue Industrieemissions-Richtlinie (IED) ist bis Juli 2026 in nationales Recht zu transponieren. Insbesondere sind aus Sicht des Fachverbandes die deutlichen Verschärfungen bei der Festlegung der Emissionsgrenzwerte praxistauglich umzusetzen. Eine verstärkte „integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“ erfordert eine viel ganzheitlichere Betrachtung von IPPC-Anlagen als bisher, was sich auch in den Genehmigungsauflagen und Emissionsbeschränkungen niederschlagen muss. Viele bestehende nationale, materierechtliche Vorgaben aus dem Wasser-, Abfall- oder Anlagenrecht widersprechen bei fortgesetzter Anwendung diesem integrierten Ansatz und würden die Erfüllung EU-rechtlicher Bestimmungen sogar konterkarieren.